Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 2978/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die der Dipl.-Ing. X.       S.       GmbH & Co. KG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Beklagten vom 11. November 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen von den Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers jeweils zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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