Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1442/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 22. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre etwaigen außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.261,55 Euro festgesetzt.


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