Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1415/15

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.052,33 Euro festgesetzt.


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