Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1069/15

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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