Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1110/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.548,49 Euro festgesetzt.


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