Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1500/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 14.537,68 Euro festgesetzt.


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