Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 253/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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