Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2789/15.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 23. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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