Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 8/15

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro und für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000,00 Euro festgesetzt.


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