Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 246/16

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das erstinstanzliche vorläufige Rechtsschutzverfahren auf 7870,00 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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