Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 543/16

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt.


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