Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2974/11

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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