Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2367/14

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8.10.2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.