Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 96/16

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6.1.2016 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde-verfahren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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