Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1388/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 21. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Verfahren zweiter Instanz und – unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung – auch für das Verfahren erster Instanz auf jeweils 8.993,39 Euro festgesetzt.


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