Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 487/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Übertragung des Dienstpostens des Dienstgruppenleiters der Direktion GE/PI 3/PWKö/A mit dem Beigeladenen rückgängig zu machen und den Dienstposten nicht wieder dem Beigeladenen zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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