Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 382/16

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 16. März 2016 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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