Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1149/15

Tenor

Der Antrag der Beigeladenen zu 2. auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 26.3.2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Die Beigeladene zu 2. trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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