Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 162/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.2.2016 geändert. Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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