Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1007/16

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 320.092,10 Euro festgesetzt.


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