Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 2208/13

Tenor

Der Antrag des Klägers bzw. seiner Ehefrau auf deren Beiladung für das Berufungszulassungsverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.