Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 444/16

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren 13 B 444/16 auf 5.000 Euro festgesetz


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