Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 507/16

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.