Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 875/16

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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