Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1265/15

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 500,00 EUR festgesetzt.


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