Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 555/16

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens 19 E 555/16 werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 19 B 760/16 wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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