Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1000/16.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung  gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8.4.2016  wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden


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