Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 948/16

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.


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