Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3d B 1064/16.O

Tenor

Die durch Verfügung des Antragsgegners vom 28. Juli 2011 angeordnete vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge wird ausgesetzt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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