Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 905/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 23 K 6540/16 (VG Düsseldorf) wird hinsichtlich der Ziffern 1, 3 und 4 der Tierseuchenverfügung des Antragsgegners vom 22. September 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. April 2016 abgelehnt.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung des Antragsgegners vom 11. März 2016 wird abgelehnt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Antragsteller zu 95 % und der Antragsgegner zu 5 %.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 278.250 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.