Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1248/16

Tenor

Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 29. September 2016 wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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