Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1148/16.NE

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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