Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1607/17

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.


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