Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 610/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage 24 K 1529/18 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 2. Januar 2018, 3. Januar 2018, 8. Januar 2018, 9. Januar 2018 und 10. Januar 2018, jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2018, wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.890,- Euro festgesetzt.


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