Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 427/17

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.1.2017 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 12.000,00 Euro festgesetzt.


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