Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 695/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf die Wertstufe bis 4.000 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.