Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 737/18

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Juli 2018 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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