Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3921/18.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 29.8.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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