Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1327/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.997,11 Euro festgesetzt.


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