Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4037/18.A

Tenor

Der Antrag der Klägerinnen auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 5.9.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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