Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1415/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Beschluss der Teilkonferenz der Realschule I.            vom 7. September 2018 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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