Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1434/18

Tenor

Die Beschwerde des Antragsstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6.9.2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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