Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4445/18.A

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

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