Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1018/18

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Juni 2018 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 3.000,- EUR festgesetzt.


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