Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1602/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, der dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.612,84 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 12.588,71 Euro festgesetzt.


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