Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4590/18.A

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen die durch das angefochtene Urteil unter Aufhebung der Ziffern 2 bis 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. Mai 2017 ausgesprochene Verpflichtung, der Klägerin den subsidiären Schutzstatus nach § 4 AsylG zuzuerkennen, wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7

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