Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 58/19.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 15.11.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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