Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 159/18.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 7.11.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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