Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 3098/17

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., die erstattungsfähig sind; die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt.


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