Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 1458/15.A

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. Januar 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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